
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich der Prozess der Krankmeldung geändert.
Durch das eAU-Verfahren entfällt die Nachweispflicht der Beschäftigten. Es bleibt jedoch verpflichtend, sich beim Arbeitgeber unverzüglich arbeitsunfähig zu melden (Anzeigepflicht) und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Dies gilt auch bei der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit über einen erstmals oder folgend festgestellten Zeitraum hinaus.
Hier erhalten Sie die Anleitung zur Krankmeldung im Verband. Diese regelt das Vorgehen aller beteiligten Mitarbeitenden.
Öffnen Sie Ihre P&I Loga3 App. Auf dem Startbildschirm finden Sie oben rechts ein Plussymbol.

Durch klicken auf das Plussymbol öffnet sich ein Fenster. Hier klicken Sie auf Hinzufügen.

Anschließend werden Sie zur Übersicht „Smarte Dinge“ weitergeleitet. Das Hinweisfenster kann mit klicken auf OK bzw. NICHT MEHR ANZEIGEN beendet werden.

Nun sehen Sie die auswählbaren Fehlzeiten. Klicken Sie auf die Fehlzeit, die Sie melden möchten. Die Krankmeldung kann bis zu 30 Tage rückwirkend im P&I vorgenommen werden. Sie haben eine geplante OP und wollen diese bereits im Voraus melden? Auch das ist problemlos möglich.

In dem nun geöffneten Fenster können Sie den Zeitraum Ihrer Krankschreibung hinterlegen und haben zusätzlich die Möglichkeit, ein Dokument (Krankenschein, Liegebescheinigung, o.ä.) hochzuladen. Sie wollen über die App melden, dass Sie kindkrank sind? Wählen Sie dafür die entsprechende Fehlzeit „Kind Krank“ aus und teilen Sie und in dem Feld Bemerkung den Namen Ihres erkrankten Kindes mit. Fehlt diese Angabe, kann keine Entgeltmeldung an die Krankenkasse erfolgen, wodurch eine Zahlung von Kinderkrankengeld nicht möglich ist.

Haben Sie alle Angaben getätigt und Dokumente hochgeladen, klicken Sie auf Bestätigen. Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit bestätigen, geht zusätzlich eine Meldung an die/den Vorgesetzte*n (lt. Stellenplan) und an Ihre*n zuständige*n Lohnsachbearbeiter*in. Der Haken bei „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Arzt (kein Privatarzt!)“ sollte immer gesetzt werden.
Im Bemerkungsfeld können Sie Ihrer/Ihrem Vorgesetzten oder dem/der Lohnsachbearbeiter*in noch weitere Informationen zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitteilen, sofern notwendig. (Bspw. die Mitteilung wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.)
Öffnen Sie das Widget Kalendarium und wählen Sie das entsprechende Smarte Ding aus.

Ziehen Sie es per „Drag & Drop“ in den ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit im Kalendarium.

Es öffnet sich ein Fenster in dem Sie den Zeitraum Ihrer Arbeitsunfähigkeit eintragen können. Der Haken bei „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Arzt (kein Privatarzt!)“ sollte immer gesetzt werden.

Die Krankmeldung kann bis zu 30 Tage rückwirkend im P&I vorgenommen werden. Sie haben eine geplante OP und wollen diese bereits im Voraus melden? Auch das ist problemlos möglich. Können Sie bei einer kindkrank-Meldung Ihr erkranktes Kind nicht auswählen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständige*n Lohnsachbearbeiter*in. Im Bemerkungsfeld können Sie Ihrem/Ihrer Vorgesetzten oder HR noch weitere Informationen zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitteilen, sofern notwendig. (Bspw. die Mitteilung wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.) Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit bestätigen, geht zusätzlich eine Meldung an Ihre*n Vorgesetzten (lt. Stellenplan) und an Ihre*n zuständigen Lohnsachbearbeiter*in.
2 Kommentare
Mit freundlichem Gruß Silke Oppel
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihre Frage an Frau Krüger aus der Lohnbuchhaltung weitergeleitet. Sie wird sich bei Ihnen melden.
Herzliche Grüße
Katja Eberhardt
Stabsstelle Kommunikation
Was denkst du?